• 0
  • Tel: 0176 64653850

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Benjamin Bencze, Leibstr. 40, 85540 Haar, 0176/64653850

  1. Tattoos by Bencze tätowiert ausschließlich Personen ab 18.
  2. Tattoos by Bencze tätowiert keine Personen die
    a) unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluß stehen.
    b) blutverdünnende oder immunschwächenden Medikamente (u.a. Antibiotika) eingenommen haben.
    c) an einer Immunschwäche leiden und /oder Bluter sind.
    d) schwanger sind oder sich in der Stillzeit befinden.
    e) sich in einer instabilen physischen / psychischen Verfassung befinden.
    f) an ansteckenden Krankheiten leiden.
    g) unhygienisch sind.
    h) sexuelle, unfreundliche, und/ oder fremdenfeindliche Absichten haben.
  3. Tattoos by Bencze behält sich vor Tätowierungen abzulehnen wenn,
    a) die Motivwahl unmoralisch und / oder politisch nicht vertretbar ist.
    b) die gewählte Körperstelle sich als ungeeignet, bedenklich und / oder verantwortungslos darstellen sollte.
    c) aus individuellen, geschäftlichen und/ oder persönlichen Gründen kein professionelles Arbeitsverhältnis
    entstehen kann.
  4. Vor dem Stichtermin verpflichtet sich der Kunde seiner Informationspflicht nachzukommen, indem er eine
    Einverständniserklärung wahrheitsgemäß unterschreibt. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt
    und unterliegen dem Datenschutz.
  5. Ein Tätowiervertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf in Auftrag gibt und einen Termin
    vereinbart, oder sich vormerken lässt. Die Beauftragung wird mit Eingehen einer Anzahlung bestätigt. Diese
    erfolgt vor Entstehung des Entwurfes, am Tag der Beratung in bar. In seltenen Fällen ist eine Überweisung
    möglich. Die Anzahlung beträgt
    a) mind. 50,00 Euro bei kleinen bis mittleren Motiven.
    b) mind. 100, 00 Euro bei Motiven, die nach mehreren Sitzungen abgeschlossen werden.
    c) die Anzahlung wird bei Fertigstellung des Tattoos verrechnet.
  6. Die geleistete Anzahlung verfällt in voller Höhe wenn,
    a) der Kunde nicht zum Termin erscheint.
    b) eine fristgerechte Absage entfällt (innerhalb von 2 Werktagen).
    c) der Termin gemäß Abs. 2. und 3. nicht zustande kommen kann.
    d) ein Entwurf gemacht worden ist, es aber aus jeglichen Gründen nicht tätowiert wird.
    e) der Entwurf komplett abgeändert werden muss, so das ein neues Motiv entstehen muss, welches nicht
    vereinbart war.
    f) die Terminabsage – Verschiebung durch Tattoos by Bencze nicht bestätigt worden ist.
    g) der Kunde massiv zu spät kommt, so dass der Termin verschoben werden muss und somit ausfällt.
  7. Die Anzahlung kann nur bei fristgerechter Absage in Form einer Gutschrift erstattet werden. Eine
    Barauszahlung ist nur in seltenen Fällen möglich.
  8. Eine Gutschrift kann nicht mehr ausgestellt werden, wenn seitens des Tätowierers Arbeit geleistet worden ist.
    Diese Arbeit definiert sich wie folgt:
    a) ein intensives Beratungsgespräch für welches der Kunde einen gesonderten Termin erhielt.
    b) eine Zeichnung angefertigt worden ist.
    c) mehrmalige Verschiebung von Terminen seitens des Kunden einen verbalen Zeitaufwand erfordert hat.
  9. Der Preis der Tätowierung ist abhängig von Größe, Dauer, Aufwand und Platzierung. Der Preis kann vorab
    nur grob geschätzt werden. Der Preis wir ohne weiterer Absprache in Stunden gerechnet ( 120€/Stunde). Die
    Zahlung des Preises erfolgt unmittelbar nach der Sitzung in voller Höhe, ggf. gemäß 5 Abs. c)
  10. Tattoos by Bencze behält sich vor Termine, ohne Angaben von Gründen, zu verschieben und/ oder abzusagen.
    Wird der / die Termin/e seitens des Tätowierers ganz abgesagt, bekommt der Kunde die Anzahlung in voller
    Höhe rückerstattet. Sofern ein Verfall der Anzahlung nicht durch 6 d) und e) zustande gekommen ist.
  11. Nachstichtermine werden kostenfrei vergeben, sofern:
    a) der Kunde innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung der Tätowierung einen Termin vereinbart.
    b) die erforderliche Nachbehandlung auf den Tätowierer zurück zu führen ist.
    c) davon ausgeschlossen ist, dass der Kunde die Pflegeanleitung missachtet hat. Bei unsachgemäßer
    Behandlung der Tätowierung ist das Nachstechen kostenpflichtig und wird eine Gebühr in Höhe von 15,00€
    pro Nadel abgerechnet.
    d) der Kunde den Termin wahr nimmt. Bei nicht fristgerechter Absage verfällt dieser Anspruch. Einmalige,
    krankheitsbedingte Terminverschiebung sind telefonisch zu vereinbaren.
    e) davon ausgeschlossen sind: Tätowierungen auf Händen, Fingern, Füßen, Cover ups. Es wird eine Pauschale
    von 50,00 Euro erhoben.
  12. Tattoos by Bencze übernimmt keine Haftung für:
    a) Folgeproblemen, die auf falsche Pflege zurück zu führen sind.
    b) bei Nichtgefallen der fertigen Tätowierung.
    c) bei Rechtschreibfehlern im Motiv.
    d) bei allergischen Reaktionen.
    e) Vernarbungen.
    d) unerlaubtes Kopieren der Designs durch Dritte im Internet.
  13. Die Entwürfe für die Tätowierung bleiben Eigentum des jeweiligen Urhebers. Diese werden nicht
    ausgehändigt. Es dürfen keine Fotos der Zeichnungen gemacht werden.
  14. Tattoos by Bencze behält sich das Recht vor, Fotografien der fertig gestellten Tätowierung und/ oder
    Zeichnung in Printmedien und im Internet zu eigenen Werbezwecken zu veröffentlichen.
  15. Tattoos by Bencze gestattet das Mitbringen Dritter Personen zum Stechtermin nur nach Absprache.